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Kommunikation bei COVID-19-Quarantäne im Bestand

Wenn ein Mieter den Verdacht hat, an COVID-19 erkrankt zu sein oder tatsächlich infiziert ist, dann ist er nicht verpflichtet, dies seinem Vermieter zu melden oder seine Nachbarn zu informieren. Allerdings macht er sich strafbar, wenn er eine mögliche Infektion mit dem Corona-Virus verschweigt. Er sollte sein zuständiges Gesundheitsamt informieren und sich in Quarantäne begeben.

 

Als Vermieter können Sie Ihre Mieter bereits vorsorglich darüber informieren, welche Regeln im Falle einer Quarantäne einzuhalten und für welche Schutzmaßnahmen Sie als Vermieter zuständig sind – oder eben nicht. So kommt Unsicherheit erst gar nicht auf.

 

Folgende Punkte könnten Sie zum Beispiel erwähnen:

 

  1. Weisen Sie Ihre Mieter noch einmal darauf hin, sich bei bestimmten Symptomen (Husten, Schnupfen, infektionsbedingte Atemnot, Fieber) bei der örtlichen Gesundheitsbehörde zu melden – unter Angabe des genauen Kontakts. Genauere Informationen zu den Symptomen gibt es auf den Seiten des Robert Koch-Instituts, rki.de.
  2. Nicht Sie als Vermieter, sondern nur das zuständige Gesundheitsamt ist berechtigt, eine Quarantäne zu verhängen.
  3. Wenn Sie von einem Quarantänefall erfahren, haben Sie als Vermieter nicht das Recht, diese Information weiterzugeben. Das örtliche Gesundheitsamt informiert mögliche Kontaktpersonen des Erkrankten.
  4. Nachbarn eines Infizierten haben keinen Anspruch auf besondere gesundheitliche Schutzmaßnahmen. Allein die Gesundheitsbehörde ist dazu berechtigt, solche Maßnahmen anzuordnen, nicht Sie als Vermieter.
  5. Natürlich müssen die Kontaktpersonen sich an die Vorgaben des Gesundheitsamtes halten und die besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen beachten.
  6. Stellen Sie klar, dass eine allgemeine Quarantäne für das ganze Wohnhaus bei der Infektion eines einzelnen Mieters nicht verhängt wird.
  7. Bieten Sie erkrankten und in Quarantäne befindlichen Personen Hilfe bei der Versorgung mit Lebensmitteln oder zusätzliche Unterstützung an.
  8. Informieren Sie Ihre Mieter auch darüber, dass Reparaturarbeiten bei Quarantäne nur in dringenden Notfällen und auch dann nur unter besonderen Hygiene-und Schutzmaßnahmen vorgenommen werden. Zum Beispiel wenn es um die Stromversorgung geht, um einen Wasserschaden (aber nicht der tropfende Wasserhahn), bei Schimmel oder wenn die Heizung betroffen ist.
  9. Geben Sie telefonische Hilfsangebote bekannt wie zum Beispiel die Nummer der Telefonseelsorge.

 

 

Wenn Sie möchten, unterstützt stolp+friends Sie bei der Kommunikation mit Ihren Mietern. Diese oder andere Hinweise zur Quarantäne beziehungsweise zum Auftreten von Corona in Ihrem Bestand können wir auf Wunsch – so oder anders formuliert – grafisch gestalten: als Aushang, Flyer, Plakat, als Content für Ihre Social-Media-Kanäle oder als Beitrag auf Ihrer Website. Möglich wäre auch, für solche und ähnliche Informationen die interaktive Vermieter-Mieter-Plattform von stolp+friends zu nutzen: direkt, einfach und schnell.

 

Für weitere Informationen, nehmen Sie einfach Kontakt auf! Wir beraten Sie gerne.

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Sind Wohnungsbesichtigungen trotz Kontaktverbots noch möglich?

Während der Corona-Krise sollte der Vermietungsprozess nicht zum Stillstand kommen, um Leerstand zu vermeiden. Wohnungsbesichtigungen sind allerdings nur in wirklich notwendigen Fällen erlaubt: Wenn dem Interessenten beispielsweise seine Mietwohnung bereits gekündigt wurde oder ein Arbeitsplatzwechsel bevorsteht. Die Vorschriften hierzu variieren jedoch von Bundesland zu Bundesland. Grundsätzlich sind seit dem 23. März nur noch Einzelbesichtigungen erlaubt und diese auch nur bei strenger Einhaltung der vorgegebenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen.

 

Es gibt jedoch einfache und bequeme Alternativen. Dank einer speziellen Software sind Wohnungsbesichtigungen auch kontaktlos, ohne Risiko für Vermieter und Interessenten online möglich. Ähnlich wie bei Google Street View lassen sich bereits bestehende Wohnungen – ob im Neubau oder im Bestand – am PC, auf dem Tablet oder Handy in Rundumsicht begutachten. Möglich wird dies durch 360°-Fotos, die der Vermieter unkompliziert selbst aufnehmen, bearbeiten, veröffentlichen und verwalten kann. Die Software ist mit jeder gängigen Verwaltungssoftware und den bekannten Immobilienportalen kompatibel.

 

Für noch nicht fertiggestellte Wohnungen bieten animierte, visualisierte 3D-Rundgänge Interessenten die Möglichkeit, die Räumlichkeiten virtuell zu besichtigen. Die Rheinisch-Bergische Siedlungsgesellschaft (RBS) nutzt virtuelle 3D-Rundgänge bereits für ihr aktuelles Neubauprojekt „Herz in Hand“. Gleichzeitig verwendet die RBS die animierten Besichtigungen als Anreiz, eine Interessentenanfrage zu stellen.

 

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Vermieter können auf beide Möglichkeiten schon im Exposé hinweisen. Die Unterlagen selbst sollten vorab oder nach dem Termin digital verschickt werden, um auch hier den persönlichen Kontakt zu vermeiden.

 

 

Haben Sie Fragen zu den Online-Wohnungsbesichtigungen? Anke Kiehl hilft Ihnen gerne weiter!

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Zehn Tipps gegen den Corona-Blues zuhause

Wir verbringen jetzt alle viel Zeit in den eigenen vier Wänden. Manchen Eltern sind vielleicht schon die Ideen ausgegangen, wie sie ihre Kinder kreativ beschäftigen können. Als Vermieter können Sie auch in solchen Situationen Ihren Mietern Unterstützung anbieten. Als Anregung geben wir Ihnen nachfolgend zehn Tipps gegen Langeweile zuhause, die Sie Ihren Mietern zum Beispiel per E-Mail, Aushang oder Flyer vorschlagen können.

 

  • Neue Rezepte ausprobieren. So können Eltern Ihre Kinder gleichzeitig fürs Kochen begeistern.
  • Kresse oder andere schnell keimende Pflanzen säen. Den Keimlingen kann man sozusagen beim Wachsen zuschauen. Gärtnern in der Wohnung oder auf dem Balkon macht Kindern Spaß und hilft, Stress abzubauen. Die Pflanzensamen können Sie als Vermieter zum Beispiel personalisiert an Ihre Mieter verteilen. stolp+friends hilft Ihnen gerne dabei, Ihren Mietern eine Freude zu machen.
  • Eine Schatzsuche durch die Wohnung starten. Mit Hindernissen zum Robben, Überspringen, Klettern oder Balancieren.
  • Thementage überlegen. Wie wäre es zum Beispiel mit einem Dschungel-Tag, einem Piraten-Tag, einem Blau-, Rot- oder Grüntag oder einem Gegenteil-Tag?
  • Sich fit halten. Tanzen oder Familiensport – Anregungen gibt es zahlreich im Netz. Vielleicht gibt es auch Angebote von lokalen Vereinen.

 

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  • Knetseife selber machen. Mit selbstgemachter Seife haben Kinder mehr Spaß am Händewaschen. Anleitungen gibt es im Internet.
  • Einen Podcast aufnehmen. Vorher ein Thema überlegen (Tagebuch in Corona-Zeiten?) ein Konzept schreiben und los geht’s.
  • Briefe schreiben. Wenn man die Großeltern nicht besuchen kann, freuen sie sich bestimmt über einen Brief mit selbstgemaltem Bild. Den können sie aufbewahren und später nochmal lesen.
  • Spielkiste und Kleiderschrank entrümpeln. Die Sachen, die man nicht mehr braucht, kann man online verkaufen oder besser: nach Corona gemeinnützigen Organisationen spenden.
  • Den nächsten Urlaub planen. Denn der kommt ganz bestimmt. Mit Google Street View oder Google Earth kann man sich schon mal virtuell auf Reisen begeben.